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Wann sprechen wir miteinander? |
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Die medipa bietet den Krankenhäusern, die die Abrechnung ihrer ambulanten Leistungen durch eigene Mitarbeiter durchführen, eine Unterstützung bei der Rechnungslegung und dem Schriftwechsel an. |

"Bei einem unserer letzten Aufträge zur Untersuchung der KV- Notfallabrechnung haben wir aufgezeigt, dass bei ca. 3000 abgerechneten Notfällen lediglich 5 Sonographien in dem untersuchten Quartal von dem Krankenhaus berechnet wurden.
Da Patienten recht häufig die Notfallbehandlung wegen Abdominalbeschwerden aufsuchen, kann man davon ausgehen, dass hier diese Leistungen in der Dokumentation oder bei der Abrechnung nicht aufgeführt wurden. Es wird oft auch vergessen erbrachte Röntgen- oder Laborleistungen abzurechnen.
Wir empfehlen daher, dass eine im Gebührenrecht gut ausgebildete Mitarbeiterin unbedingt regelmäßig vor der Quartalsabrechnung die Gebührennummern- statistik überprüft, um rechtzeitig solche Fehler erkennen und korrigieren zu können. Somit werden Honorarverluste vermieden!
Die medipa, die seit über 10 Jahren als Abrechnungsdienstleister im Gesundheitswesen tätig ist, wird vermehrt beratend hinzugezogen. Insbesondere die Krankenhäuser, die grundsätzlich die Abrechnung durch eigene Mitarbeiter durchführen wollen, nehmen diesen Service verstärkt in Anspruch
Antrag zum § 116 b gestellt, Genehmigung erhalten, was nun?
Ihnen liegt die Genehmigung vor die beantragten Leistungen nach §116b SGB V nun erbringen zu können. Jetzt gilt es verschiedene Maßnahmen einzuleiten!
Hierzu gehört insbesondere in Anlehnung an die genehmigten Leistungen die jeweiligen EBM- Nummern lückenlos zu ermitteln und diesen Katalog den Krankenkassen zu melden.
Gelingt dies nicht, werden Sie nicht alle erbrachten Leistungen komplett abrechnen und damit unwirtschaftlich arbeiten.
Die medipa bietet Ihnen im Rahmen des Beratungsservices die Erarbeitung der kompletten EBM- Nummern an. Wir unterstützen Sie rechtzeitig dabei, dass die von Ihnen erbrachten Leistungen gem. §116b SGB V zeitnah an die Kassen gemeldet werden können. Bereits mit der ersten Abrechnung werden somit alle Leistungen komplett in Rechnung gestellt.
Sie können Nachmeldungen von EBM- Nummern an die Kassen und den damit verbundenen unnötigen Schriftwechsel vermeiden.
Der Beratungs-Service beinhaltet folgende Leistungen:
Vergleichsauswertung Wir nehmen Vergleichsauswertungen Ihrer Rechnungslegung vor und prüfen den Schriftwechsel.
So erhalten wir einen Überblick über das Fachwissen Ihrer Mitarbeiter und Hinweise zur Qualität
der Abrechnung.
Prozessanalyse Im Rahmen der Prozessanalyse sichten wir die Arbeitsplätze an denen Ambulanzabrechnungen
vorgenommen werden.
Wir erstellen eine Bewertung und formulieren Vorschläge zur Arbeits- und Ablaufverbesserung.
Wir geben Ihnen Empfehlungen das vorhandene Organisationsumfeld effizienter zu nutzen und stimmen
gemeinsam mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern die Umsetzung ab.
Abrechnungscoaching Grundlage für das Abrechnungscoaching sind die Ergebnisse aus dem Beratungsservice.
Der Leistungsumfang beinhaltet folgende Aktivitäten:
- Schulung der Mitarbeiter in den jeweiligen Abrechnungsbereichen.
- Betreuung am Arbeitsplatz und Unterstützung bei der Anwendung des erlangten Fachwissens.
- Hilfestellung bei der Produktivitätsverbesserung.
Der Betreuungszeitraum wird individuell vereinbart.
Eine gute Investition:
Die Kosten werden individuell abgestimmt
Grundlage ist der tatsächliche Umfang der Inanspruchnahme Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.