Bei ambulanten Operationen nach §115b SGB V werden in manchen Fällen auch hochpreisige Arzneimittel verbraucht. Diese Kosten dürfen bei der Abrechnung nicht unter den Tisch fallen.

Verwendet die Chirurgie in Ihrem Haus bei schlecht heilenden Wunden teure Antibiotika-Ketten, wird postoperativ ein hochpreisiges Heparin-Präparat gespritzt oder geben Sie dem Patienten für das Wochenende diese Spritzen sogar mit? In wie vielen Fällen verbraucht die Gynäkologie Cergem-Zäpfchen, Ampullen Rhesogam / Rhesonativ oder Rhophylac-Spritzen?

In allen Beispielen handelt es sich um teure Medikamente, die teilweise hohe Honorarausfälle verursachen können, wenn nicht geprüft wird, ob eine Berechnung bei ambulanten Operationen möglich ist. Der AOP-Vertrag ermöglicht für solche Arzneimittel die Berechnung, wenn eine Preisgrenze von 40,00 € überschritten wurde (Vgl. §9 Abs. 7). Ausschlaggebend ist jedoch nicht der Einkaufspreis, sondern die Kosten laut Lauertaxe!

Auch der Rechnungsbetrag ergibt sich für die verbrauchte Menge aus der Lauertaxe. Von diesem Betrag ist jedoch laut §9 Abs. 7 AOP-Vertrag ein Abschlag von 25% abzuziehen und die Umsatzsteuer darf natürlich auch nicht fehlen.

Was muss man prüfen, um Arzneimittel berechnen zu können?

1.Wie viele Einheiten wurden für den Einzelfall verbraucht?

2.Welchen Preis weist die Lauertaxe für die größte Packungseinheit aus?

Der Rest ist Mathematik: Man berechne den Preis für eine Einheit und multipliziere diesen mit den verbrauchten Einheiten. Liegt der Verbrauchspreis nun über 40,00 €? Dann kann das Arzneimittel in Rechnung gestellt werden. Für den tatsächlichen Rechnungsbetrag wird das Ergebnis noch um 25% gekürzt und die 19%ige Umsatzsteuer aufgeschlagen. Im Einzelfall können sich so auch Rechnungspreise von unter 40,00 € ergeben. Für die Berechenbarkeit ist aber allein der ermittelte Verbrauchspreis entscheidend.

Verbraucht wurden 2 Tabletten vom Präparat X und für das lange Wochenende wurden
weitere 6 Tabletten mitgegeben.

Die größte Verpackung enthält 100 Tabletten und kostet laut Lauertaxe 525,00 €.

525,00 € ÷ 100 Tbl. = 5,25 € pro Tablette          (Einzelpreis)

5,25 € * 8 Tbl. = 42,00 €  im Einzelfall        (Verbrauchspreis)

Der Verbrauchspreis ist also größer als 40,00 €, eine Berechnung ist daher möglich.

Nun wird der tatsächliche Rechnungspreis berechnet:

42,00 € - 25% = 31,50 €
31,50 € + 19% = 37,49 €

Für diese ambulante Operation wären demnach Medikamentenkosten von 37,49 € anzusetzen.
Verwenden Sie also nur die Lauertaxe für Arzneimittelpreise zu Leistungen nach §115b SGB V!

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 11. November 2011 um 03:49 Uhr