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Aktiv für Krankenhäuser

Unsere Dienstleistungen für Krankenhäuser sind vielfältig und umfassen den kompletten Bereich von der Auswertung der Patientendokumentationen bis zur Überwachung des Zahlungseinganges. Wir  erzielen in der Regel Honorarverbesserungen durch Optimierung der Patientendokumentation und  Abrechnung aller erbrachten Leistungen. Unsere Kunden stellen uns ihre Unterlagen sortiert nach  Fachgebieten vollständig zur Verfügung. Informationen zu fehlenden Unterlagen werden von der medipa  im Krankenhaus angefordert.

Die nachfolgende Auflistung zeigt eine Übersicht der wesentlichen Leistungen:
Auswertung der Patientendokumentationen
Rechnungslegung
Buchhaltung
vorgerichtliches Mahnverfahren
Schriftwechsel
Anfertigen von Statistik

Unser Abrechnungs-Service für Krankenhäuser im Detail:

Notfallscheinabrechnung

Wir bieten Ihnen an, die Abrechnung für die Notfallbehandlung von Kassen- und Privatpatienten durchzuführen. Grundlage für die Berechnung sind die Befunddokumentationen der Patienten. Die Abrechnung der Kassenpatienten erfolgt per Datenträgeraustausch mit Ihrer KV-Bezirksstelle. Wir erstellen pro Quartalsabrechnung eine Leistungsstatistik pro Fachabteilung. Den Privatpatienten erstellen wir eine Einzelrechnung auf der Grundlage der GOÄ.

Institutsermächtigung

Im Rahmen Ihrer Ermächtigung werten wir Ihre Befunddokumentationen aus und rechnen quartalsweise mit der KV ab.

Ambulante Operationen gem. §115b SGB V

Wir berechnen für Sie die Leistungen, die Sie im Rahmen der ambulanten Operationen nach § 115b SGB V erbringen. Grundlage für die Berechnung sind die Befunddokumentationen der Patienten.

Der Datenaustausch erfolgt gem. §301 SGB V.

Hochspezialisierte Leistungen gem. §116b SGB V
Wir berechnen für Sie die Leistungen, die Sie im Rahmen der hochspezialisierten Leistungen gem. § 116b SGB V erbringen. Grundlage für die Berechnung sind die Befunddokumentationen der Patienten.

Der Datenaustausch erfolgt gem. 301 SGB V.

Physikalisch-therapeutische Leistungen

Auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen berechnen wir für Sie die Leistungen in der physikalischen Therapie gemäß den vereinbarten Kosten.

Kassenpatienten
Die Abrechnung wird gemäß den Bestimmungen des Datenträgeraustausches mit den jeweiligen Kassen per Datenträger durchgeführt. Lediglich bei den Kassen, die noch eine herkömmliche Rechnungslegung wünschen, wird dies entsprechend individuell übernommen.

Der Datenaustausch erfolgt gem. §302 SGB V.

Privatpatienten / BG-Patienten
Die Privatpatienten bzw. Kostenträger erhalten eine Einzelrechnung.

Abklärungsuntersuchungen gem. § 112 SGB V

Wir berechnen für Sie die Leistungen, die Sie im Rahmen der Abklärungsuntersuchungen nach § 112 SGB V erbringen. Grundlage für die Berechnung sind die Befunddokumentationen der Patienten.


Konsile mit Fremdhäusern

Wir berechnen für Sie die Leistungen, die Sie für Fremdhäuser konsiliarisch erbringen. Grundlage für die Berechnung sind die Befunddokumentationen / Konsilscheine der Patienten.

Kassenpatienten
Die Abrechnung erfolgt mit der anfordernden Klinik nach den vereinbarten Konditionen als Einzel- oder Sammelrechnung.

Privatpatienten
Privatpatienten erhalten eine Einzelrechnung.

Serviceleistungen

Buchhaltung

Die Patientenzahlungen und Zahlungen der Kostenträger erfolgen auf die Bankverbindung der medipa GmbH. Wir überweisen Ihnen regelmäßig Ihr Guthaben und erstellen Ihnen monatlich einen Kontoauszug. Die Buchhaltung nehmen wir getrennt nach Abrechnungsart und Fachbereich vor.

Schriftwechsel

In den Fällen, in denen Privatpatienten, die Kostenträger oder Versicherungen Rückfragen zu Rechnungen haben, nehmen wir in Ihrem Auftrag mündlich oder schriftlich zu den Fragen Stellung. Im Rahmen der Ermächtigung bereiten wir gegebenenfalls anstehende Widersprüche für Sie vor.

Mahnungen

Wir führen das komplette vorgerichtliche Mahnverfahren für Sie durch. Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren beauftragen wir auf Ihren Wunsch unseren Vertragsanwalt.

Wir erstellen Ihnen regelmäßig Statistiken, die einen Überblick über Ihren Umsatz geben.

Gerne sind wir bereit weitere Serviceleistungen für Sie zu erbringen.

Bearbeitungsgebühren

Notfallscheine

Kassenabrechnung
2,20 EURO je Notfallschein

Privatabrechnung
3,70 % vom Honorarbetrag je Rechnung
1,30 EURO Grundgebühr je Rechnung

Institutsermächtigung

1,38 EURO je Überweisungsschein

Amb. Operationen gem. § 115b SGB V

3,70 % vom Honorarbetrag je Rechnung
1,30 EURO Grundgebühr je Rechnung

Hochspezialisierte Leistungen gem. § 116b SGB V

4,70 % vom Honorarbetrag je Rechnung
1,30 EURO Grundgebühr je Rechnung

Physikalische Therapie

Kassenabrechnung
2,0 % vom Honorarbetrag je Rechnung
1,30 EURO Grundgebühr je Rechnung

Privatabrechnung
1,50 % vom Honorarbetrag je Rechnung
1,30 EURO Grundgebühr je Rechnung

Abklärungsuntersuchungen

3,70 % vom Honorarbetrag je Rechnung
1,30 EURO Grundgebühr je Rechnung

Konsile mit Fremdhäuser

3,70 % vom Honorarbetrag je Rechnung
1,30 EURO Grundgebühr je Rechnung

Die in dem Angebot genannten Bearbeitungsgebühren sind Standardgebühren. Ermäßigungen könnten sich z.B. durch besonders hohe Honorarumsätze oder Erleichterungen bei der Auftragsabwicklung ergeben.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.