Mit unserer Beratung blühen Ihre Honorare auf


Ob es um die Privatliquidation geht oder die Ambulanzabrechnung – die medipa ist darauf spezialisiert, fachliche oder dokumentatorische Lücken zu schließen, um Ihre Honorarerträge dauerhaft zu erhöhen. Dabei können wir eine Steigerung um bis zu 30% erzielen.


Wie das geht? Ganz einfach. Überzeugen Sie sich selbst.


Testen Sie unsere Leistungen doch einfach mal mit einer unverbindlichen Vergleichsabrechnung.

Vergleichsabrechnung – so funktioniert`s:


Wir erstellen Vergleichsabrechnungen aus den verschiedenen Bereichen der ambulanten Operationen bzw. der Privatliquidationen. Mit unseren Auswertungen bekommen wir gleichzeitig einen Einblick in die Details und Umfänge der jeweiligen Patientendokumentation.

Wir sichten die KV-Statistiken und erhalten wichtige Hinweise zum Abrechnungsverhalten bei den Kassennotfallscheinen. Wir prüfen die Reklamationen der Kostenträger und erhalten so weitere Anhaltspunkte im Hinblick auf die Qualität der Abrechnung.

Ihr Vorteil – so profitieren Sie:

Wir verschaffen Ihnen nicht nur einen klaren Überblick über das entgangene Honorarpotenzial, sondern bieten Ihnen Optimierungsmöglichkeiten, von denen Sie langfristig profitieren.

Ganz gleich, ob es um die Vertiefung des fachlichen Wissens Ihrer Mitarbeiter oder um die Optimierung der Patientendokumentation geht – wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie dauerhaft ein höheres Honorarniveau erreichen und auch halten können.

Dazu bieten wir Ihnen einen umfassenden Service, maßgeschneidert auf Ihre jeweiligen Bedürfnisse und internen Voraussetzungen. Von intensiver Beratung zu fachlichen Fragen, über die Schulung Ihrer Mitarbeiter vor Ort, bis hin zu personeller Unterstützung sowie der kompletten Auslagerung Ihrer Abrechnung.

Das benötigen wir von Ihnen:

Wahlleistungspatienten

Für die Vergleichsabrechnung der Wahlleistungspatienten benötigen wir die Patientendokumentation und die dazugehörigen Rechnungskopien.

Notfallscheine

Um eine Vergleichsabrechnung Ihrer Kassennotfallscheine durchzuführen, brauchen wir von Ihnen eine so genannte GNR- Statistik, die Ihnen die KV zur Verfügung stellt. Von Vorteil wären auch die Statistiken aus den letzten beiden Quartalen. Mögliche sachlich-rechnerische Korrekturen der Kassenärztlichen Vereinigung zu den jeweiligen Quartalen könnten ebenfalls beigelegt werden.


Ambulante Operationen

Bei den ambulanten Operationen benötigen wir die Patientendokumentationen, zu denen Sie bereits die Abrechnung erstellt haben. Wir werten diese Unterlagen ebenfalls aus und vergleichen die Ergebnisse mit Ihren Abrechnungen. Pro Fachgebiet können Sie uns ca. 5 Eingriffe und die jeweiligen Rechnungskopien übersenden.

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen:

  • Abrechnung ambulanter Leistungen des Krankenhauses mit der KV
  • Abrechnung von BG-Behandlungen
  • Abrechnung wahlärztlicher Leistungen und ambulanter Privatbehandlungen
  • Abrechnung ambulanter physikalisch-therapeutischer Leistungen
  • Abrechnung ambulanter Operationen gemäß Vertrag nach § 115b
  • Abrechnung von hochspezialisierten Leistungen nach § 116 b SGB V