Treffsichere Abrechnung konsiliarischer Leistungen
Die Vielzahl der verschiedenen Abrechnungsformen und deren Abgrenzung von einander führen immer wieder zu Problemen. Hierzu zählen unter anderem Kassennotfallscheine, die KV-Ermächtigung der Chefärzte, das ambulante Operieren gemäß § 115 b SGB V, Konsilabrechnungen und auch die Abrechnung hochspezialisierter Leistungen nach § 116 b SGB V.
Alle erfordern aktuelles Abrechnungswissen und -routine, um gute Ergebnisse zu erzielen und dem Termindruck standzuhalten. Abrechnungsstellen wie die medipa sind es gewohnt für ihre Kunden kurzfristig einen Abrechnungsrückstand auf- zuarbeiten und haben dies bei der eigenen Personalplanung mitberücksichtigt.
Konsile mit Fremdhäusern – so funktioniert’s:
Wir berechnen für Sie die Leistungen, die Sie für Fremdhäuser konsiliarisch erbringen. Grundlage für die
Berechnung sind die Befunddokumentationen / Konsilscheine der Patienten.
Kassenpatienten
Die Abrechnung erfolgt mit der anfordernden Klinik nach den vereinbarten Konditionen als Einzel- oder
Sammelrechnung.
Privatpatienten
Privatpatienten erhalten eine Einzelrechnung.
Ihre Vorteile – so profitieren Sie:
Wir erzielen in der Regel Honorarverbesserungen durch Optimierung der Patientendokumentation und Abrechnung aller erbrachten Leistungen.
- Einsparung von Personalkosten
- Weiterbildungskosten fallen nicht an
- Keine Engpässe bei Urlaub
oder Krankheit
- Kontinuierliche Abrechnung
- Keine Kosten für Spezialsoftware / separate Software
- Stetiger Geldfluss
- Entlastung der Buchhaltung
- Differenzierte Statistik