Treffsichere Abrechnung konsiliarischer Leistungen


Die Vielzahl der verschiedenen Abrechnungsformen und deren Abgrenzung von einander führen immer wieder zu Problemen. Hierzu zählen unter anderem Kassennotfallscheine, die KV-Ermächtigung der Chefärzte, das ambulante Operieren gemäß § 115 b SGB V, Konsilabrechnungen und auch die Abrechnung hochspezialisierter Leistungen nach § 116 b SGB V.

Alle erfordern aktuelles Abrechnungswissen und -routine, um gute Ergebnisse zu erzielen und dem Termindruck standzuhalten. Abrechnungsstellen wie die medipa sind es gewohnt für ihre Kunden kurzfristig einen Abrechnungsrückstand auf- zuarbeiten und haben dies bei der eigenen Personalplanung mitberücksichtigt.

Konsile mit Fremdhäusern – so funktioniert’s:

Wir berechnen für Sie die Leistungen, die Sie für Fremdhäuser konsiliarisch erbringen. Grundlage für die
 Berechnung sind die Befunddokumentationen / Konsilscheine der Patienten.

Kassenpatienten

Die Abrechnung erfolgt mit der anfordernden Klinik nach den vereinbarten Konditionen als Einzel- oder 
Sammelrechnung.

Privatpatienten

Privatpatienten erhalten eine Einzelrechnung.

Ihre Vorteile – so profitieren Sie:

Wir erzielen in der Regel Honorarverbesserungen durch Optimierung der Patientendokumentation und Abrechnung aller erbrachten Leistungen.

  • Einsparung von Personalkosten
  • Weiterbildungskosten fallen nicht an
  • Keine Engpässe bei Urlaub
oder Krankheit
  • Kontinuierliche Abrechnung
  • Keine Kosten für Spezialsoftware / separate Software
  • Stetiger Geldfluss
  • Entlastung der Buchhaltung
  • Differenzierte Statistik